na bum. So ein "Werk" als "absoluten Lieblingsfilm" zu betiteln/bezeichnen ist aber auch sehr mutig wie ich finde,.. 
Aber gut - Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden...
Aber gut - Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden...
(Den dritten kann man sich sparen... absoluter Rotz)
Aber ACHTUNG: kein "normaler Horror". Er gehört in die Rubrik §131 und das zu Recht... böses Filmchen. Er hat mich voll abgeholt. Ansehen auf eigen Gefahr